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   LG Heilbronn, 19.11.2001 - 22 O 294/01 KfH   

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https://dejure.org/2001,11078
LG Heilbronn, 19.11.2001 - 22 O 294/01 KfH (https://dejure.org/2001,11078)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19.11.2001 - 22 O 294/01 KfH (https://dejure.org/2001,11078)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19. November 2001 - 22 O 294/01 KfH (https://dejure.org/2001,11078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sanierung einer Weinbergmauer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbote des Vergaberechts; Zuschlagserteilung auf Nebenangebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? (IBR 2002, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2187 (Ls.)
  • NZBau 2002, 239
  • NZBau 2002, 296 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2001 - 22 O 294/01
    Im Übrigen könne sich die Antragsgegnerin weder auf eine unter Zeitdruck zu treffende Entscheidung noch auf einen Beurteilungsspielraum berufen, denn nach neuester Rechtsprechung des BGH (NJW 2000/661 ff.; NJW 2000/137 ff.) sei die Zubilligung eines der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraums mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren.

    Insoweit hat die Antragstellerin zu Recht auf die neuere Rechtsprechung des BGH (NJW 2000/661 ff.; NJW 2000/137 ff.) Bezug genommen.

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2001 - 22 O 294/01
    Im Übrigen könne sich die Antragsgegnerin weder auf eine unter Zeitdruck zu treffende Entscheidung noch auf einen Beurteilungsspielraum berufen, denn nach neuester Rechtsprechung des BGH (NJW 2000/661 ff.; NJW 2000/137 ff.) sei die Zubilligung eines der gerichtlichen Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraums mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren.

    Insoweit hat die Antragstellerin zu Recht auf die neuere Rechtsprechung des BGH (NJW 2000/661 ff.; NJW 2000/137 ff.) Bezug genommen.

  • LG Hamburg, 28.10.1998 - 406 O 169/98

    Verletzung von Vergabevorschriften als Verstoß gegen § 1 UWG?

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2001 - 22 O 294/01
    Bei ihnen kommt es daher für die Anwendbarkeit von § 1 UWG nicht noch auf gesonderte Unlauterkeitskriterien an (LG Hamburg, WRP 1999/441 ff.; LG Meiningen, Beschluss vom 07.07.2000 - HATAO 104/00 - Anl. Ast. 12).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 OB 105/06

    Rechtswegzuständigkeit für Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge

    Dass dieser Anspruch im Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen sein müsse, weil nur so der unterlegene Bieter effektiven Rechtsschutz erlangen könne, ist angesichts der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Primärrechtsschutz im Vergabeverfahren bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte nicht ersichtlich (vgl. dazu LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -, m. w. N.; LG Heilbronn, Urt. v. 19.11.2001 - 22 O 294/01 -, NZBau 2002, 239; LG Meiningen, Beschl. v. 7.7.2000 - HKO 104/00 -, IBR 2000, 471 ; LG Mannheim, Urt. v. 1.4.2005 - 7 O 404/04, VergabeR 2005, 765).
  • VG Neustadt, 19.10.2005 - 4 L 1715/05

    Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte,

    Diese Regeln i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG geben den Rahmen für die gerichtlich durchsetzbare Position des Bieters und begrenzen sie zugleich (so zutreffend VG Trier, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 L 794/05.TR - ; vgl. auch OLG Stuttgart, NZBau 2002, 395 und LG Heilbronn, NZBau 2002, 239).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2006 - 7 OB 105/06

    Vergabeprüfung unter Schwellenwert

    3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung mit dem Ziel eines sachgerechten, diskriminierungsfrei durchgeführten Vergabeverfahrens ableiten können, erfordert das Verfassungsgebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht die Öffnung des Verwaltungsrechtswegs für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte, denn die Rechtsprechung der Zivilgerichte sichert gleichfalls einen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz außerhalb des Geltungsbereichs des GWB, der sich an den selben Maßstäben orientiert, wie die Verwaltungsgerichte sie heranziehen (vgl. LG Konstanz, Urt. v. 18.09,2003, 4 O 266/03; LG Heilbronn, Urt. v. 19.11.2001, 22 O 294/01; LG Meiningen, Beschl. v. 07.07.2000, HKO 104/00, LG Mannheim Urt. v.01.04.2005, 7 O 404/04, VergabeR 2005, 765).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2006 - 7 OB 65/06

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

    Dass dieser Anspruch im Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen sein müsse, weil nur so der unterlegene Bieter effektiven Rechtsschutz erlangen könne, ist angesichts der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Primärrechtsschutz im Vergabeverfahren bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte nicht ersichtlich (vgl. dazu LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -, m. w. N.; LG Heilbronn, Urt. v. 19.11.2001 - 22 O 294/01 -, NZBau 2002, 239 [LG Heilbronn 19.11.2001 - 22 O 294/01 KfH] ; LG Meiningen, Beschl. v. 7.7.2000 - HKO 104/00 -, IBR 2000, 471nur LS; LG Mannheim, Urt. v. 1.4.2005 - 7 O 404/04 , VergabeR 2005, 765).
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